Popularklage gegen bayerisches Bundeswehrgesetz eingereicht
06. Feb 2025
Am x.7.2024 brachte das bayerische Kabinett im Schnelldurchgang das der Bundeswehr uneingeschränkten Zugang zu Schulen ermöglicht und Zivilklauseln an Hochschulen verbietet auf den Weg.„Die Hochschulen sollen mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. (…) Erzielte Forschungsergebnisse dürfen auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO-Bündnispartner genutzt werden. Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist unzulässig. (…)“.
Mit der Pflicht die Bundeswehr an den Hochschulen zu fördern und Forschungsergebnisse an die Bundeswehr weiterzuleiten wird massiv auf die Arbeit des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals an Hochschulen eingewirkt bis hin zur möglichen Veränderung ganzer Arbeitsbereiche und von Arbeitsverträgen.
Außerdem regelt das Gesetz in Bezug auf Schulen:
„Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen. Die Karriereberaterinnen und Karriereberater der Bundeswehr und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dürfen im Rahmen schulischer Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten in ihrem Bereich informieren.“.
Diese Regelungen verletzen die Wissenschaftsfreiheit sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit und stellen damit einen Grundrechtseingriff dar. Für Lehrerinnen und Lehrer wird der Entscheidungsspielraum, ob die Bundeswehr an den einzelnen Schulen Zugang und Werbemöglichkeiten erhält, nicht nur beschnitten, sondern ganz abgeschafft.
Durch die Änderung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) wird den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen, in denen ein Bundeswehr-Offizier die Rolle des wertevermittelnden Lehrenden ausübt, teilnehmen wollen oder nicht.
Vor der Abgabe der Popularklage gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024 (GVBl. Nr. 14 vom 30.07.2024, S. 257) fand am Morgen eine Pressekonferenz statt. Die Pressemeldung der GEW hierezu unter
https://www.gew-bayern.de/presse/detailseite/hunderte-klagen-gegen-verbot-von-zivilklauseln-an-hochschulen-und-gegen-bundeswehr-im-klassenzimmer
Im Folgenden eine Liste von Meldungen, die darauf Bezug nehmen.
BR-Hörfunk:
https://www.br.de/radio/br24/import/audiovideo/mme-buendnis-reicht-popularklage-gegen-bundeswehr-foerderungs-gesetz-ein-100.html - von Eva Eichmann, 1:16 Min.
BR-Fernsehen:
https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/rundschau/klage-gesetz-bundeswehr-100.html - von Julian von Löwis, 1:41 Min.
Der Münchner Merkur ist in seiner Printausgabe sehr stark abweichend von der online-Version:
Auf der Titelseite ist der Aufmacher das Foto mit der Bundeswehr-Tram: In der Bildunterschrift dann „Jetzt wird die Gewerkschaft GEW klagen.“
Auf Seite 3 das Portrait eines 19jährigen, der sich zur Bundeswehr verpflichtet.
Darunter in der Printausgabe, alles im Mantelteil, der Artikel zu unserer Klage, der online lediglich im Münchner Lokalteil erschien: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/gewerkschaft-in-bayern-klagt-bundeswehr-werbung-unter-beschuss-93554380.html
Auf Seite 2 noch der Kommentar „Werbung der Bundeswehr“.
Margot Käßmann zum bayer. Gesetz auch in der evang. Zeitschrift „chrismon“, Heft 2/2025:
https://chrismon.de/artikel/56451/margot-kaessmann-kritisiert-krieg-wird-immer-normaler
weitere Meldungen:
https://table.media/bildung/news/bundeswehr-an-schulen-warum-in-bayern-jetzt-dagegen-geklagt-wird/
Die Presseliste stammt von Mark Ellmann und Bernhard Baudler, beide GEW Bayern